Die Kosten

Gesetzliche Krankenkasse

Die Kosten der Einzelbehandlung werden bei Störungen mit „krankheitswert“ wie z. B. Ängsten, Panikattacken und Depressionen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Zu jedem Erstgespräch sowie bei fortlaufender Therapie jeweils zu Beginn eines neuen Quartals muss die Versichertenkarte vorgelegt werden.

Privatversicherung

Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Bedingung für die Kostenübernahme ist in der Regel, dass die Behandlung durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfülle ich. In welchem Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung ab. Es empfiehlt sich frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen einzuholen.

Beihilfestellen

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von Beihilfestellen übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle, um die Bedingungen einer Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung zu klären.

Selbstzahler (wird aktuell nicht angeboten)

Grundlage der Abrechnung meiner Leistungen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt G, Psychotherapie. Zwischen Ihnen als Klient und meiner Praxis werden die Vereinbarungen in einem Behandlungsvertrag geregelt.

Coaching (wird aktuell nicht angeboten)

Der Preis für Coaching wird individuell unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Ort der Leistung vereinbart.

Paartherapie (wird aktuell nicht angeboten)

Kosten einer Paartherapie werden nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen daher privat bezahlt werden. Hier richtet sich die Vergütung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt G, Psychotherapie.